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Amtliche Bekanntmachungen



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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 02. Juli 2012
Bildung von Renngemeinschaften im Bereich Cross 2012/2013

Eine Renngemeinschaft Cross bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, diese ist gültig für die Cross-Saison 15.09.2012 bis 28.02.2013.

Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 01. September 2012 bei der BDR-Geschäftsstelle des BDR Otto-Fleck-Schneise 4 in 60528 Frankfurt/Main gestellt werden.
Eine Renngemeinschaft besteht aus 4 bis 12 FahrerInnen.

Die Lizenz wird nach Prüfung der Unterlagen erteilt.

Die Anträge müssen enthalten:
- Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email des Verantwortlichen der RG.
- Rechnungsadresse
- Bankdaten
- Name der Renngemeinschaft
- Vorgesehene Werbung
- Name, Anschrift und Lizenz-Nummer des Sportlichen Leiters der Mannschaft
- Name, Anschrift, Lizenz-Nummer und Verein der Fahrer
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins

Antrag Renngemeinschaften Querfeldein (doc) ... (word-Datei)

Renngemeinschaften können in folgender Zusammensetzung gebildet werden:
- Masters (Masters 2/Masters 3/Masters 4/ Masters 1)
- Männer Elite/U 23
- Junioren
- Frauen / Juniorinnen
Evtl. andere Zusammensetzungen werden durch die Kommission Rennsport und dem Beauftragten Cross gesondert geprüft.

* Mit der Anmeldung sind mindestens 4 FahrerInnen zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zum 30.11.2012 bis zur Maximalanzahl 12 möglich.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben.
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Der Name kann nur für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot kann in einer Altersklasse nur für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Die Gebühr zur Bildung einer Renngemeinschaft Cross beträgt 250 € inkl. 7% MwSt.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Rennsport und der Beauftrage Cross bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Cross dürfen als solche nur bei Cross-Rennen starten.

gez.:
Schabel, Vizepräsident Rennsport; Walter Röseler, Beauftragter Crossq

Kategorie: Cyclo-Cross
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.